In vielen europäischen Ländern ist die Leine Pflicht. Frei laufen dürfen die Hunde nur im privaten Garten oder an explizit dafür ausgewiesenen Orten. Und oft ist es nur an bestimmten Stränden oder Strandabschnitten erlaubt, die Vierbeiner aus Herzenslust flitzen zu lassen.
Aber auch, wenn vor Ort diese Regeln manchmal entspannter gesehen werden – es sollte immer selbstverständlich sein, dass nur ein Hund ohne Leine laufen darf, den ihr zuverlässig abrufen könnt. Ebenso ist es eine Frage der Höflichkeit gegenüber dem Gastland, die Hinterlassenschaften der Hunde aufzusammeln.
In einigen europäischen Staaten dürfen Hunde nur mit Maulkorb in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren oder er muss, wie in Italien, ständig dabei sein. Es empfiehlt sich, schon zu Hause einen gut sitzenden Maulkorb zu besorgen und den Hund in aller Ruhe daran zu gewöhnen. Im Wandergepäck nimmt er nicht viel Raum ein – und es kann immer mal passieren, dass man eine unvermutet anstrengende Wanderung abbricht und mit dem Bus zurückfährt.
(Wir haben uns viel Mühe gegeben, die Informationen zusammen zu tragen. Wir können aber keine Garantie über die Richtigkeit aller Angaben geben - weder hier auf dieser Seite noch bei den angegebenen Links.)
Belgien:
Leine und Maulkorb: Es gilt überall Leinenpflicht. Die Behörden können für gefährliche Hunde das Tragen eines Maulkorbs anordnen.
Strand: In den Sommermonaten verbieten die meisten Gemeinden Hunde am Strand.
Restaurant: in den meisten Restaurants dagegen gibt es keine Probleme.
Links: Hundefreundliche Strände, allgemeine
Reisetipps.
Dänemark:
Leine und Maulkorb: Auf weiten Flächen und in Wäldern herrscht Leinenzwang. Allerdings gibt es in Dänemark eingezäunte Hundewälder, in denen die Hunde frei laufen dürfen.
Achtung: Seit dem 1. Juli 2014 ist es Privatleuten verboten, Hunde zu erschießen, auch wenn sie sie wiederholt streunend auf ihrem Grundstück erwischen. Dies erlaubte bis dahin ein Gesetz aus dem Jahr 1872. Allerdings riskieren die unachtsamen Hundebesitzer ein empfindliches Bußgeld: Bis zu 2.000 Dänische Kronen oder rund 270 Euro. Wird ein streunender Hund von den Behörden aufgegriffen und vom Besitzer nicht innerhalb von drei Tagen gegen Erstattung aller Kosten abgeholt, kann er eingeschläfert werden.
Strand: An den Stränden dürfen die Hunde im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis 31. März frei laufen – abgesehen etwa von Naturschutzgebieten. Im Sommerhalbjahr müssen sie sich auf offizielle Hundestrände beschränken oder an die Leine genommen werden.
Restaurant: In Restaurants sind Hunde nicht zugelassen.
Links: Dänisches Feld- und Wegegesetz, hundefreundliche Strände, Lage der Hundewälder
Frankreich:
Leine und Maulkorb: In öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Plätzen, Parks und auf der Straße ist die Leine Pflicht. Hunde der zweiten Kategorie, zum Beispiel Rottweiler, dürfen nur von einem Erwachsenen und mit Maulkorb geführt werden.
Strand: Offiziell sind in Frankreich sind keine Hunde am Strand gestattet – wir haben jedoch erlebt, dass man an kleineren Stränden außerhalb der Ferienmonate großzügig über das Verbot hinweg sieht. Am besten orientiert man sich an den Einheimischen oder fragt mal nach.
Links: Allgemeine Infos, französische Seite zu Hundestränden, Infos zur Bretagne
Großbritannien:
Leine und Maulkorb: Eine allgemeine Leinenpflicht gibt es nicht. In Großbritannien tritt man gut erzogenen Hunden meist sehr freundlich gegenüber.
Auf Wanderwegen, die über Weiden, Höfe oder Privatgelände führen, trifft man oft auf freilaufende Schafe oder Rindern. Schilder, die hier dazu auffordern, die Hunde an die Leine zu nehmen, sollte man unbedingt befolgen – außer der Hund ist zuverlässig abrufbar. Das Hetzen von Schafen etc. wird absolut nicht toleriert!
Unterkunft: Vor der Buchung von Bed & Breakfast oder Cottages solltet ihr nachfragen, ob die Hunde mit ins Zimmer oder in die Schlafräume dürfen. Es ist in Großbritannien nicht unüblich, dass (Arbeits-)Hunde im Zwinger (Kennel) leben, dies wird mancherorts auch von den Gasthunden erwartet.
Öffentliche Verkehrsmittel: In der Bahn sind Hunde (angeleint!) erlaubt, bei Busunternehmen ist dies unterschiedlich geregelt.
Restaurant: Viele Pubs oder Cafés gestatten Hunde – teilweise aber nur im Außenbereich.
Strand: Es gibt zahlreiche ausgewiesene Hundestrände, so mancher britische Strand besteht allerdings mehr aus Steinen als Sand.
Links: Für Großbritannien haben wir eine ganze Reihe nützlicher Webseiten gefunden – mit hundefreundlichen Stränden, Pubs , Sehenswürdigkeiten, Tierärzten vor Ort, allgemeinen Infos und nochmal speziell zu Cornwall.
Italien:
Leine und Maulkorb: Müssen ständig mitgeführt werden – ob sie auch angelegt werden müssen, regeln die Gemeinden unterschiedlich.
Öffentliche Verkehrsmittel: In Bus und Bahn dürfen Hunde mit Maulkorb sogar zum halben Preis mitfahren.
Strand: An Naturstränden sind Hunde erlaubt, an bewirtschafteten Stränden solltet ihr erst um Erlaubnis fragen.
Restaurant: Viele Lokale erlauben Hunde, vor allem im Außenbereich ist das kein Problem.
Links: Allgemeine Infos.
Niederlande:
Leine und Maulkorb: Auch in Holland ist die Leine Pflicht.
Strand: An einigen Strandabschnitten ist jedoch der Freilauf erlaubt, teilweise sogar an den offiziellen Badestränden. Anderswo sind zu bestimmten Tageszeiten oder Jahreszeiten Hunde gestattet.
Links: Allgemeine Infos.
Österreich:
Maulkorb und Leine: Müssen grundsätzlich mitgeführt werden. Ob sie auch angelegt werden müssen, legen die einzelnen Gemeinden fest, zum Beispiel:
Links: Praktische Hinweise.
Portugal:
Öffentliche Verkehrsmittel: Hunde dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren, nur in der staatlichen Eisenbahn sind sie erlaubt – zum halben Fahrpreis. Im Zug müssen die Hunde einen Maulkorb tragen.
Restaurant: Auch im Restaurant sind Hunde nicht erlaubt.
Strand: Offiziell dürfen Hunde nicht an den Strand, an unbewachten Stränden wird gelegentlich ein Auge zugedrückt. Ausgewiesene Hundestrände gibt es jedoch nicht.
Norwegen:
Leine und Maulkorb: In Norwegen besteht Leinenpflicht. An allen öffentlichen Plätzen müssen Hunde an der Leine geführt werden.
Restaurant: Normalerweise werden Hunde in Norwegen nicht ins Alltagsleben integriert. So werden sie etwa in Restaurants nicht allzu gerne gesehen. Liegt das Urlaubsziel aber außerhalb der Ballungsgebiete, lässt sich mit einem Hund in Norwegen normalerweise aber ganz problemlos Urlaub machen. Allerdings sind Hunde nicht auf jedem Campingplatz willkommen.
Öffentliche Verkehrsmittel: In Bus und Bahn dürfen sie zum halben Preis mitfahren. Bei innerländischen Fährverbindungen muss der Hund normalerweise im Auto bleiben.
Links: Allgemeine Infos
Schweden:
Leine und Maulkorb: In Schweden besteht zwischen dem 1. März und 20. August in Feld und Wald Leinenzwang, um die Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen. Auch auf Campingplätzen und in Städten ist die Leine in der Regel vorgeschrieben. Der Hundekot muss entfernt werden.
Strand: An Stränden und an Badestellen sind Hunde meist unerwünscht.
Restaurant: Bei einem Restaurantbesuch empfiehlt es sich, vorher zu klären, ob der Hund mit in den Gastraum darf.
Links: Umfangreiche Infos rund um den Urlaubshund in Schweden.
Schweiz:
Leine und Maulkorb: Ob Leine oder nicht, entscheiden die einzelnen Kantone. Achtung: das gilt dann auch auf privaten Grundstücken, wenn diese öffentlich zugänglich sind – etwa auf Wiesen und Weiden. Im umzäunten Garten darf der Hund jedoch frei laufen, wenn es der Grundstücksbesitzer nicht anders will.
Restaurant: In der Schweiz dulden viele Restaurants keine Hunde, am besten vorher nachfragen. Auf der Restaurant-Terrasse wird das jedoch oft großzügiger gehandhabt.
Öffentliche Verkehrsmittel: In Bus und Bahn reisen die Hunde dagegen ganz einfach per Tageskarte mit – kleine Hunde unter 30 cm sogar in einer Transporttasche umsonst.
Links: Überblick über die Regelungen in Kantonen, Wikipedia über die Kantone, Hunde in der Bahn, hundefreundliche Hotels und Lokale
Spanien:
Leine und Maulkorb: Die Leinenpflicht wird regional geregelt – Informationen gibt die regionale Tourismuszentrale. In einigen Regionen Spaniens müssen (große) Hunde obligatorisch in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen, z.T. wird es auch situationsabhängig verlangt. Zur Sicherheit sollte ein Maulkorb ins Gepäck.
In den Touristenzentren am Mittelmeer werden (große) Hunde meist nicht gern gesehen. Öffentliche Gebäude und Behörden dürfen Hunde nicht betreten.
Öffentliche Verkehrsmittel: In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Hunde in der Regel nicht mitfahren, in der Bahn sind sie teils in einer Box im Gepäckwagen zugelassen.
Hotel und Restaurant: In manchen Hotels sind Hunde erlaubt, in vielen nicht. Oft hängt es von der Größe und Anzahl der Hunde ab. In Restaurants sind Hunde in der Regel unerwünscht oder ganz verboten.
Strand: In der Hauptsaison sind Hunde am Strand normalerweise verboten. In den Wintermonaten sind sie teils ohne Beschränkungen erlaubt, bzw. werden bei entsprechendem Benehmen toleriert. Einsame, abgelegene Strände sind mit Hunden teils auch im Sommer zu nutzen, zumindest an der Atlantikküste. Offizielle Hundestrände gibt es in Spanien so gut wie nicht.
Links: Allgemeine Infos.