Mit dem Hund innerhalb Europas zu verreisen, wird immer einfacher. Auch strikte Einreiseregelungen, wie sie lange in Großbritannien oder Schweden galten, sind inzwischen gelockert. So gibt es in manchen Ländern Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Rassen: In Frankreich zum Beispiel ist es für Rottweiler sehr schwer, ins Land zu kommen. Andererseits haben die Niederlande ihre Rasseliste wieder abgeschafft. In der Schweiz müssen Australian Shepherds mit angeborener Stummelrute einen Nachweis bringen, dass sie nicht kupiert wurden. Und in Dänemark wurde das viel diskutierte Gesetz gegen Beißvorfälle wieder leicht entschärft.
Wir haben einiges zusammen getragen – diese Liste ist natürlich nicht vollständig. Genaue Infos zu den Einreisebestimmungen aller europäischen Staaten findet ihr auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Links zu den einzelnen Fremdenverkehrsämtern oder Botschaften haben wir zu dem jeweiligen Land gestellt.
Dänemark
Kennzeichnung: Die Hunde brauchen einen Mikrochip oder, falls sie vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet wurden, eine lesbare Tätowierung. Überdies einen EU-Heimtierausweis mit aktuellen Informationen über Impfungen. Dies gilt auch für Welpen und Junghunde.
Rasseliste: 13 Hunderassen sind in Dänemark grundsätzlich verboten, diese sind:
Hunde dieser Rassen, die schon vor 2010 angeschafft wurden, dürfen nach Dänemark einreisen – allerdings müssen sie an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. Absolut verboten sind Pit Bull und Tosa Inu, da helfen auch Maulkorb und Leine nicht. Die Rasse des Hundes muss bei der Polizei mit entsprechenden Dokumenten glaubhaft gemacht werden (Stammbuch, Informationen im EU-Heimtierausweis o.ä.).
Achtung: Seit einigen Jahren erlaubt ein dänisches Gesetz, einen Hund nach einem Beißvorfall mit Mensch oder Hund einzuschläfern. Aktuell gilt seit 1. Juli 2014, dass der Hundebiss einen körperlichen Schaden verursacht haben muss. Dazu gibt es genaue Vorgaben, nach denen die Polizei die Schwere des Vorfalls einschätzt. Der Hundebesitzer hat jedoch das Recht, einen Gutachter hinzuzuziehen.
Offizielle Reiseregeln in Dänemark.
Frankreich:
Kennzeichnung: Einreisende Hunde brauchen einen Mikrochip oder eine Tätowierung, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Einreise gegeben wurde. Das gilt auch für Welpen oder Junghunde.
Rasselisten: Seit 2008 stuft das französische Gesetz einige Rassen als gefährlich ein. Dabei unterscheiden die Behörden nach Hunden erster und zweiter Kategorie.
Einfuhr oder Transit von Hunden der ersten Kategorie ist strikt verboten – wer es dennoch tut, begeht eine Straftat und der Hund kann von den Behörden eingezogen werden. In die erste Kategorie fallen
Allerdings nur, wenn die Hunde in keinem internationalen Hundeverband, wie dem FCI eingetragen sind – die also keinen Stammbaum/Pedigree haben. Das betrifft auch Mixe dieser Rassen. Achtung: Ein Eintrag im Impfpass oder ein Rassegutachten reicht nicht aus!
Haben Hunde dieser Rassen hingegen ein Pedigree, werden sie in die zweite Kategorie eingestuft. In diese Kategorie gehören zusätzlich die Rottweiler, egal ob mit oder ohne Papiere. Für diese Hunde gelten zahlreiche Einschränkungen, die eine Reise sehr erschweren. Neben Leinenzwang und Maulkorbpflicht muss der Hundehalter volljährig sein, darf keine Vorstrafe haben, muss einen Eignungsnachweis in Frankreich ablegen, braucht ein Verhaltensgutachten und noch so einiges mehr.
Offizielle Reiseregeln in Frankreich.
Großbritannien
Einreise: Quarantäne und Vorlage des Tollwuttiters sind inzwischen passé, das Vereinigte Königreich hat die Einreisebestimmungen an die übrigen EU-Länder angepasst. Hunde können in das Vereinigte Königreich einreisen, wenn sie einen Mikrochip und einen EU-Heimtierausweis haben und eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können. Auch hier erkennen die Behörden die drei Jahre gültige Tollwutimpfung wird an.
Zusätzlich muss ein Tierarzt wenigstens 24 Stunden, längstens 120 Stunden vor der Einreise eine Bandwurmbehandlung (Wirkstoff Praziquantel) durchführen und diese mit Datum und Uhrzeit in den Heimtierausweis eintragen.
Achtung: Die Angaben im Heimtierausweis und der Chip des Hundes werden beim Einchecken an der Fähre oder am Eurotunnel genau geprüft. Wenn der angegebene Zeitraum auch nur um wenige Minuten verpasst wird, werdet ihr abgewiesen und müsst auf einen freien Platz auf der nächsten Fähre warten.
Rasselisten: Auch in Großbritannien gibt es Rasselisten, die bestimmte Hunderassen verbieten – dabei ist das Aussehen des Hundes ausschlaggebend, nicht die Rassebezeichnung im Impfausweis etc.. Verboten sind:
Offizielle Einreiseregeln in Großbritannien.
Italien:
Einreise: Wie die meisten europäischen Staaten verlangt Italien die Kennzeichnung des Hundes und den EU-Heimtierausweis. Auch eine gültige Tollwutimpfung ist vorgeschrieben. Es ist verboten, Hunde nach Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und keine Tollwut-Impfung erhalten haben.
Rasseliste: Es gibt keine Rasseliste, Italien hat diese 2009 wieder abgeschafft, weil sich dadurch die Zahl der Beißvorfälle nicht verändert hatte.
Regeln in Italien.
Niederlande:
Einreise: Auch die Niederlande schreiben einen Chip zur Kennzeichnung des Hundes und einen EU-Heimtierausweis vor.
Neu sind die Bestimmungen zur Tollwutimpfung: Bisher konnten Welpen, die jünger als 12 Wochen waren, innerhalb der EU ohne Tollwutimpfung einreisen. Ab den 29. Dezember gelten folgende neue Regelungen:
- Welpen dürfen erst ab 15 Wochen in die Niederlande eingeführt werden
- Welpen, die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht mehr in die Niederlande einreisen
- Jeder Hund, Katze oder Frettchen eine gültige Tollwutimpfung haben.
Rasselisten: In den Niederlanden wurde 2009 das Verbot von Pit Bull-Terrier und deren Kreuzungen wieder gekippt – alle Hunderassen dürfen nach Holland einreisen.
Offizielle Regeln für Holland
Norwegen:
Einreise: Norwegen ist kein EU-Mitglied, sondern ein sogenanntes Drittland. Die Einreisebestimmungen entsprechen denen im Nachbarland Schweden: Der Hund braucht einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung. Letztere wird nur akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde.
Dazu eine gültige Tollwutimpfung, dabei muss der Chip abgelesen werden und die Nummer in den Dokumenten angegeben sein. Die Impfung muss 21 Tage zurück liegen.
Überdies muss ein Tierarzt den Hund innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Reise gegen Bandwurmbefall behandeln und dies im Impfpass vermerken.
Wichtig: Beim Überqueren der Grenze müsst ihr die Dokumente beim Zoll vorlegen. Solltet ihr mit mehr als fünf Hunden reisen, gelten Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr.
Offizielle Seiten für Norwegen.
Österreich:
Einreise: Seit dem 29. Dezember 2014 gelten in Österreich neue Bestimmungen zur Einfuhr von Hunden. Die Behörden schreiben nun den neuen EU-Heimtierausweis (Pet-passport) vor – allerdings bleiben auch die alten Ausweise gültig, solange das dazugehörige Tier lebt.
Wie die meisten anderen europäischen Staaten muss der Hund gekennzeichnet sein. Er muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Ist der Hund jünger als 12 Wochen und daher noch nicht durchgeimpft, reicht
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die der Besitzer ausfüllen kann.
Rasselisten: Österreich hat keine einheitliche Rasseliste – die Gemeinden können hier Regeln selbst festlegen. Wir empfehlen den
Besitzern der oft als gefährlich eingestuften Hunderassen, vor der Buchung beim Gemeindeamt eures Ferienortes nachzufragen.
Offizielle Regeln für Österreich.
Schweiz:
Einreise: Kein Mitglied der EU, aber auch die Schweiz verlangt Mikrochip oder Tätowierung (nur vor dem 3. Juli 2011), einen Heimtierpass und einen gültigen Tollwut-Schutz. Die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Es dürfen als „Heimtiere“ maximal fünf Hunde eingeführt werden – für Sportveranstaltungen und Ausstellungen gelten Ausnahmen.
Achtung: Hunde mit kupierten Ruten oder Ohren dürfen nicht einreisen! Für Hunderassen mit angeborenen Stummelruten, wie zum Beispiel dem
Australian Shepherd, müsst ihr nachweisen, dass die Rutenform angeboren ist – etwa mit einem Röntgenbild.
Jungtiere bis zu 12 Wochen dürfen auch ungeimpft eingeführt werden, wenn sie ihre Mutter begleiten oder der Halter schriftlich versichert, dass sie nie mit wildlebenden, tollwutgefährdeten Tieren in Kontakt gekommen sind. Sonst müssen sie geimpft werden, aber ohne die Wartefrist von 21 Tagen. Hundewelpen, die jünger als 56 Tage sind, dürfen nicht allein (ohne Mutter oder Amme) einreisen.
Rasselisten: Auch in der Schweiz gibt es Rasselisten, allerdings keine einheitliche – das ist in den Kantonen sehr unterschiedlich geregelt.
Offizielle Infos für die Schweiz.
Schweden:
Einreise: Hunde brauchen einen Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung und einen EU-Heimtierausweis. Sie müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein, mindestens 21 Tage vor Reiseantritt.
Achtung: Ihr müsst die Hunde beimGrenzübertritt beim Zoll anmelden.
Früher waren weitreichende Anforderungen Vorschrift, diese wurden aufgehoben: Antikörpertests für Tollwutimpfungen, Entwurmung (weiterhin empfohlen), Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe (weiterhin empfohlen).
Rasselisten: In Schweden gibt es keine Rasseliste.
Offizielle Info zu Schweden.
Weitere europäische Länder findet ihr zum Beispiel auf dieser Übersichtsseite.
Copyright: Hundeschule am Schwanheimer Wald, Stefanie Simon.