Bitte an die (lange) Leine! Wilde Tierkinder sollen ungestört aufwachsen

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Der Frühling hat begonnen – und damit auch die Zeit, in der Vögel, Hasen und andere Wildtiere ihre Jungen aufziehen. Was eigentlich immer selbstverständlich sein sollte, gilt doppelt in der Brut- und Setzzeit: Hunde müssen davon abgehalten werden, Wildtiere zu stören und zu hetzen.


Das Frankfurter Grünflächenamt fordert die Hundehalter auf, vom 15. März bis 15. Juli besondere Rücksicht zu nehmen. Auf den meisten Wiesen und Wäldern rund um Frankfurt gibt es keine Leinenpflicht. Aber die Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sofort auf Ruf oder Pfiff reagieren. An einigen Wiesen stehen jedoch Hinweisschilder mit anderen Regeln: An der Schwanheimer Wiese zum Beispiel müssen Hunde von Anfang April bis Ende Oktober an der Leine laufen. Und in Naturschutzgebieten wie den Schwanheimer Dünen sogar das ganze Jahr über. 

Freilaufende Hunde können für Jungtiere den Tod bedeuten

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Ihr Hund jagt nicht und würde auch mit einem Kaninchen kuscheln? Schön, aber für die wilden Jungtiere kann es schon fatal enden, wenn der Hund nur die Eltern stört oder am Nest schnuppert.

 

Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und die Jungvögel sterben. Dies gilt vor allem für Vögel, die am Boden oder in Bodennähe brüten, wie Feldlerchen, Rotkehlchen und Nachtigall.


Beschnuppert ein Hund einen neugeborenen Feldhasen in seiner Kuhle, besteht die Gefahr, dass die Mutter wegen des fremden Geruchs den Kontakt zu ihrem Jungen abbricht. Doch oft bleibt es dabei nicht. Der Jagdtrieb ist angeboren – kaum ein Hund kann einen flüchtenden Reh oder Kaninchen widerstehen. Und daher ist immer wieder in der Zeitung zu lesen, dass freilaufende Hunde Rehkitze zu Tode gehetzt oder sogar gerissen haben.

Schleppleine bietet Freiheit und Sicherheit

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Daher heißt es in der Brut- und Setzzeit: Beim Spaziergang dürfen die befestigten Wege nicht verlassen werden. Und wenn der Hund nicht sofort auf Ruf oder Pfiff seines Menschen reagiert, gehört er an die Schleppleine. An der fünf oder zehn Meter langen Leine (am Geschirr befestigt) können die Hunde nach Belieben schnüffeln, ihr Geschäft erledigen und sogar spielen.


Übrigens schont das auch die Nerven der Hundebesitzer: Denn wenn ein Hund erst mal einmal ins Hetzen gerät, wird er auch vor der nächsten Straße nicht haltmachen. Und überdies erlaubt das hessische Jagdgesetz den Jagdberechtigten, Hunde zu töten, die „außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen“ - sofern nicht „andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund … ausgeht“. Der Besitzer des getöteten Hundes kann zwar Schadenersatz verlangen – aber was hilft das noch?

 

>> Stefanie Simon, zertifizierte Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin IHK/BHV; Trainerin an der Hundeschule am Schwanheimer Wald und überzeugte Schleppleinen-Nutzerin

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