Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundeschule am Schwanheimer
Wald
§ 1 Veranstalter
Veranstalter ist die Hundeschule am Schwanheimer Wald GbR.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im
Kursprogramm.
§ 3 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Kursteilnehmers.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und/oder seinem/ihren Hund verursachten Schäden.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu
übernehmen, wenn ein Dritter für ihn am Training teilnimmt. Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der
gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die
Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.
§ 4 Benutzung des Trainingsplatzes
Die Benutzung des Trainingsplatzes ist nur zu den Trainingszeiten gestattet. Eltern bzw.
Begleitpersonen von Kindern haften für ihre Kinder. Das Betreten und Befahren des Trainingsgeländes und der Zuwege erfolgt auf eigenes Risiko.
§ 5 Hundehaftpflichtversicherung
Der/die Teilnehmer/in versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige
Haftpflichtversicherung besteht.
§ 6 Impfschutz/Ansteckende
Krankheiten/Läufigkeit
Der/die Teilnehmer/in versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und
über einen altersentsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Ist eine Hündin läufig, wird im Einzelfall entschieden, ob sie am Unterricht teilnehmen kann.
§ 7 Zahlung für Gruppenkurse,Einzelstunden, Seminaren
a) Gruppenunterricht/fortlaufende Kurse:
Der/die Kursteilnehmer/in zahlt die Gebühr für eine Kurskarte mit mehreren Stunden zur
ersten Kursstunde. Die Stunden müssen innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss verbraucht werden. Stunden, die nicht innerhalb von 12 Monaten in Anspruch genommen werden, verfallen und können
weder auf andere Kurse übertragen noch zurück erstattet werden.
b) Gruppenunterricht/geschlossene Kurse mit fester
Stundenzahl
Bei geschlossenen Kursen mit fester Stundenzahl zahlt der/die Teilnehmer/in einen
Pauschalpreis für den Kurs. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückvergütet. Die Kursgebühr ist zur ersten Kursstunde zu zahlen.
c) Einzelstunden
Einzelstunden sind spätestens zum vereinbarten Termin der Einzelstunde zu zahlen.
d) Seminare und Trainingswochen
Bei Seminaren und Trainingswochen wird mit der Anmeldung eine Anzahlung von 20 % des Seminarpreises fällig. Spätestens 60 Tage vor dem Seminar ist die Restgebühr zu zahlen.
§ 8 Absage von Einzelstunden/Kursen/Seminaren durch den
Kursteilnehmer
a) Bei Absage von Einzelstunden durch den/die Kursteilnehmer/in später
als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 100% des Stundensatzes fällig.
b) Bei Absage eines festen Kurses mit festgelegter Stundenzahl später als
7 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig. Bei Absage später als 3 Tage vor Kursbeginn werden 100 % der Kursgebühr fällig.
c) Bei Absage eines Seminars werden mindestens 20 % des Seminarpreises als Stornogebühr fällig. Erfolgt die Absage später als 30 Tage vor Seminarbeginn werden 100 % der Seminargebühr fällig.
d) In allen Fällen kann der/die Teilnehmer/in auch alternativ einen Ersatzteilnehmer stellen.
e) Bei Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren aufgrund der Absage des/der Teilnehmers/in wird zusätzlich pauschal eine Verwaltungsgebühr von € 15,00 fällig.
§ 9 Absage von Kursen durch die Hundeschule
a) Die Hundeschule behält sich vor, fortlaufende Kurse oder Kurse mit festgelegter
Stundenzahl bei zu geringer Teilnehmerzahl aus dem Programm zu nehmen.
b) Seminare können bei zu geringer Zahl der Anmeldungen kurzfristig vom Veranstalter
abgesagt werden. Bereits gezahlte Kursgebühren werden rückerstattet.
c) Die Trainingseinheiten finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, werden die Unterrichtsstunden vom Veranstalter abgesagt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, kurzfristig nachzufragen, da die Wetterbedingungen örtlich unterschiedlich sein können. In diesen Fällen werden die Trainingseinheiten zu einem späteren Termin nachgeholt.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt-Höchst.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses
Vertrages
Sollten einzelne Klauseln aus diesem Vertrag rechtsunwirksam sein, so bleiben die
restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.